1.1. Die vorliegende Lizenzbestimmung enthalten die zwischen uns, der
dEERbrands music&media UG (haftungsbeschränkt)
Augustin-Rösch-Str. 23
80935 München
Deutschland
2.2. Bei einer kommerziellen Nutzung mit einem Content als Song-Veröffentlichung muss eine geistige Schöpfung des Käufers und/oder Bearbeiter vorliegen. Dies greift insbesondere beim Publishing durch Labels und Verlage, die ein Content für eine kommerzielle Songproduktion verwenden und/oder bearbeiten.
3.2. Nutzung in bearbeiteter Form oder im Rahmen einer Werkverbindung
Der Kunde erhält das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content zu bearbeiten und/oder mit anderen
Werken zu verbinden und den Content im Rahmen dieser Bearbeitung oder Werkverbindung wie folgt zu nutzen oder
nutzen zu lassen:
3.2.1. Es ist dem Kunden gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content zu vervielfältigen und
zu verbreiten. Das Recht der zeitlich begrenzten Gebrauchüberlassung (Vermietung, Verleihung) ist
ausgeschlossen.
3.2.2. Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich vorzuführen oder mittels
Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen.
3.2.3. Der Kunde ist berechtigt, den bearbeiteten oder verbundenen Content öffentlich bereit zu halten.
3.2.3. Es ist dem Kunden darüber hinaus gestattet, den bearbeiteten oder verbundenen Content zu senden oder
senden zu lassen.
3.2.4. Bei einer Gemawerksanmeldung müssen die Urheberrechte benannt werden, die jeweils beim Content aufgeführt werden. Über eine Werksmeldung ist der Verkäufer per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Hierzu genügt es, eine E-Mail mit der Gemawerksanmeldung an hello[at]deerbrands.com zu senden.
3.3. Definition
3.3.1. Eine Bearbeitung des Contents liegt nur vor, wenn diese eine persönliche geistige Schöpfung des Kunden
ist. Unwesentliche Umgestaltungen sind keine Bearbeitungen im Sinne dieses Vertrages und dürfen nur nach
Maßgabe der Regelungen in Ziffer 3.3.2. genutzt werden.
3.3.2. Eine Werkverbindung im Sinne dieses Vertrages liegt vor, wenn der Content mit einem anderen
urheberrechtlich geschützten Werk (z.B. Sprachwerk, Filmwerk) verbunden wird, d.h. wenn der
Gegenstand, mit welchem der Content verbunden wird, ein eigenständiges Werk im Sinne der einschlägigen
Urheberrechtsbestimmungen darstellt. Eine Verbindung mit alltäglichen Gegenständen stellt keine
Werkverbindung im Sinne dieses Vertrages dar. Die Bedingungen in Ziffer 4.1. sind unbedingt einzuhalten.
3.4. Nutzung in unbearbeiteter Form oder unabhängig von einer Werkverbindung
Der Kunde erhält das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content mittels Bild- oder Tonträger öffentlich
wahrnehmbar zu machen. Des Weiteren erhält der Kunde das einfache und nicht übertragbare Recht, den Content
öffentlich unter einer Internetadresse auf einem Server zum Abruf bereit zu halten, so lange der Kunde sicherstellt,
dass der Content durch den Abrufenden nicht dauerhaft gespeichert wird.
3.5. keine weiteren Rechte
Dem Kunden werden keine anderen als die vorstehend genannten Rechte eingeräumt. Insbesondere erhält der Kunde
kein Eigentum an dem Content und ist der Kunde nicht befugt, Dritten Rechte am Content einzuräumen (Verbot der
Sublizenzierung). Eine Abtretung von Rechten des Kunden aus diesem Vertrag ist nicht zulässig.
4.1. Veräußerung oder Verbreitung eines Vervielfältigungsstücks des Contents als solchem.
Content als solcher liegt vor, wenn keine Bearbeitung oder Werkverbindung im Sinne der vorstehenden Regelungen
gegeben ist. Ebenfalls unzulässig ist es, den Content in einer Weise zur Verfügung zu stellen, die es einem Dritten
ermöglicht, den Content als solchen als elektronische Datei oder Kopie zu erhalten. Der Kunde wird zu diesem Zweck
geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Kopierschutz) ergreifen
4.2. Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer etwaig abgebildeten Person.
4.3. Nutzung des Contents in einer beleidigenden, verunglimpfenden oder in sonstiger Art rechtswidrigen Weise.
4.4. Entfernung von etwaigen an dem oder im Zusammenhang mit dem Content genannten Urheberrechts-,
Leistungsschutz- oder Markenhinweisen. Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Nutzung diese Hinweise wiederzugeben.
4.5. Nutzung des Contents im Rahmen oder als Teil einer Marke, einer geschäftlichen Bezeichnung, eines Namens oder
einer Etablissementbezeichnung.
5.1. Die zur Verfügung gestellten Contents sind Urheberrechtlich geschützt, auch wenn diese Gema-frei angeboten werden. Bei der Bearbeitung eines Content ist der jeweilige Urheber anteilig bei der Gemawerksanmeldung aufzuführen, wenn es sich um ein Publishing handelt durch ein Label und/oder Verlag:
5.1.1. Bearbeiter/Arrangeur
Bei einer Gemawerksanmeldung ist immer der Arrangeuer als Bearbeiter als Urheber zu benenne. Die zur Verfügung gestellten Einzelspuren sind ein eigenständiges Werk, das sich auch durch die Bearbeitung unter Ziffer 3. ff. nicht einschränken lässt. Dies gilt ebenso in der Definition als Remix erstellter Content.
5.1.2. Komponist
Bei fertigen Songproduktionen aus dem Onlineshop ist der aufgeführte Komponist immer bei der Gemawerksanmeldung zu benennen. Ein Komponist definiert die Melodie/Liedstimme eines Songs. Die Regelung gilt auch bei der Bearbeitung der Liedstimme durch einen Dritten.
5.1.3. Texter
Wenn bei Songproduktionen Sontexte verwendet werden, muss der benannte Texter als Urheber bei der Gemawerksanmeldung benannt werden. Dies gilt auch bei einer Bearbeitung des Textes.
6.2. Anbieter erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, dass der Content keine Rechte Dritter verletzt. Die Gewährleistung
bezieht sich lediglich auf den Content, nicht auf etwaige Bearbeitungen oder Werkverbindungen.
7.1. Die Laufzeit dieses Vertrages ist unbegrenzt.
7.2. Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn der Kunde gegen Verpflichtungen oder Nutzungsbeschränkungen aus diesem Vertrag verstoßen
hat. Die Kündigung ist nach einer Abmahnung mit Fristsetzung zulässig.