Die Medien-Verschwörung: Ermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann eingestellt

30. Aug 2023, Mirco Clapier (Chefredaktion)

Die Medien-Verschwörung: Ermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann eingestellt
Die Medien-Verschwörung: Ermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann eingestellt
© Olaf Heine

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann wegen des Verdachts auf Sexualdelikte und Betäubungsmitteldelikte eingestellt. Es gab keine ausreichenden Beweise oder konkreten Anhaltspunkte für die Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann, den Sänger der berühmten Band „Rammstein“, eingestellt. Lindemann wurde des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz beschuldigt. Die umfangreiche Auswertung aller verfügbaren Beweismittel, einschließlich der Presseberichterstattung, anonymen Hinweisen und Zeugenaussagen, hat jedoch keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass der Beschuldigte gegen den Willen von Frauen sexuelle Handlungen vorgenommen, diesen willensbeeinflussende oder -ausschaltende Substanzen verabreicht oder gegenüber Minderjährigen ein Machtgefälle ausgenutzt hat.

Haltlose Anzeigen Dritter

Die Ermittlungen wurden aufgrund von Anzeigen Dritter in Verbindung mit Presseberichten eingeleitet. Die in den Medien wiedergegebenen Aussagen von Zeugen konnten durch die Ermittlungen nicht bestätigt werden. Bisher haben sich mutmaßliche Geschädigte nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich an Journalisten, die sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben. Dies hat die Möglichkeit, Tatvorwürfe ausreichend zu konkretisieren und die Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Geschädigten zu beurteilen, erheblich eingeschränkt.

Die Aussagen der Zeugin Kyla Shyx, die zunächst über YouTube Vorwürfe erhoben hatte, blieben in den Vernehmungen zu unkonkret. Sie konnte kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle schildern. Die Umstände, die sie beschrieb, stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder wurden ihr von anderen berichtet. Personen, die sie benannt hat, haben entweder nichts Strafrechtliches beobachtet oder konnten nicht ausreichend identifiziert werden.

Die Behauptungen der Shelby Lynn

Ein weiterer Vorfall betraf eine Person namens Shelby Lynn, die im Umfeld eines Rammstein-Konzerts in Vilnius am 22. Mai 2023 stattfand. Die litauischen Behörden lehnten jedoch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab. Die Staatsanwaltschaft Berlin wertete die Unterlagen der litauischen Behörden aus und fand auch hier keine konkreten Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten. Ein von der Zeugin selbst veranlasster Drogentest ergab widersprüchliche Angaben, und das Ergebnis lag nicht vor.

Auch der in der Presse dargestellte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen konnte nicht bestätigt werden, da die betreffende Zeugin anonym blieb und daher nicht vernommen werden konnte. Es gibt auch keine strafrechtlich relevanten Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Kein strafrechtliches Verfahren gegen Tourmanagerin

Zudem wurde auch das Verfahren gegen die Tourmanagerin der Band, die wegen des vermeintlichen Zuführens junger Frauen in den Backstagebereich angezeigt wurde, eingestellt, da es keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten gab.

Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin verdeutlicht die Herausforderungen bei der Ermittlung von Vorwürfen sexueller Straftaten und Betäubungsmitteldelikten, insbesondere wenn sich die mutmaßlichen Geschädigten ausschließlich an die Medien wenden und anonym bleiben. In solchen Fällen ist es für die Strafverfolgungsbehörden oft schwierig, ausreichend konkrete und glaubwürdige Beweise zu sammeln, um ein Verfahren erfolgreich durchzuführen.

Resümee: Mediale Hetze gegen Till Lindemann

Die jüngsten Entwicklungen im Fall von Till Lindemann, dem Sänger der Band Rammstein, werfen ein beunruhigendes Licht auf den Zustand des Journalismus in der heutigen Zeit. Lindemann wurde in den Medien schwerer Vorwürfe bezichtigt, darunter Sexualdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Berichterstattung, die teilweise auf anonymen Quellen basierte, hat eine Atmosphäre der Hetze geschaffen, die den Ruf des Künstlers ernsthaft geschädigt hat.

Es ist besonders beunruhigend, dass die mutmaßlichen Geschädigten sich nicht an die Strafverfolgungsbehörden, sondern an Journalisten gewandt haben. Dies hat nicht nur die Ermittlungen erschwert, sondern auch das Bild des Beschuldigten in der Öffentlichkeit nachhaltig geprägt. Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren letztendlich mangels Beweisen einstellen musste, unterstreicht die Problematik dieses Vorgehens. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass einige der Behauptungen von der Presse frei erfunden sein könnten, da keinerlei Zeugen ausfindig gemacht werden konnten. Dies wirft ernsthafte Fragen über die Glaubwürdigkeit und Verantwortung der Medien auf.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Journalisten sich ihrer Verantwortung bewusst sind und in ihrer Berichterstattung sowohl fair als auch ethisch vorgehen. Es ist unerlässlich, dass die Medien ihre Rolle als „vierte Gewalt“ im Staat ernst nehmen und nicht zur Verbreitung haltloser Behauptungen beitragen, die das Leben und den Ruf von Menschen nachhaltig beeinflussen können.

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