Michael Wendler und Laura haben einen Grund zum Feiern: Der Schlagerstar gewinnt den Gerichtsprozess gegen die GEMA!

02. Okt 2023, Mirco Clapier (Chefredaktion)

Michael Wendler und Laura haben einen Grund zum Feiern: Der Schlagerstar gewinnt den Gerichtsprozess gegen die GEMA!
Michael Wendler und Laura haben einen Grund zum Feiern: Der Schlagerstar gewinnt den Gerichtsprozess gegen die GEMA!
© IMAGO/Revierfoto

Schlagerstar Michael Wendler gewinnt den Urheberschaftsprozess gegen die GEMA, doch die Siegesprämie geht direkt an das Finanzamt.

Michael Wendler: Ein Sieg mit bitterem Beigeschmack verdirbt ihm und seiner Laure nicht die Laune!

Der Schlagerstar Michael Wendler hat nach einem vierjährigen Rechtsstreit mit der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA um die Urheberschaft von 176 seiner Lieder endlich einen Sieg errungen. Doch dieser Triumph hat eine unerwartete Wendung.

Es begann alles mit einer Unklarheit über die Urheberschaft der besagten Songs. Claudia Norberg, Wendlers Ex-Frau, hatte während seiner Insolvenzzeit bei der GEMA angegeben, die Autorin dieser 176 Titel zu sein. Eine Maßnahme, die wohl darauf abzielte, die Tantiemen dieser Lieder aus der Insolvenzmasse ihres damaligen Mannes herauszuhalten. Doch als sich das Blatt wendete und Claudia Norbergs eigene Firma aufgelöst wurde, trat Michael Wendler auf den Plan und behauptete, dass er der wirkliche Urheber dieser Lieder sei. Ein Umstand, den man so interpretieren könnte, dass der Wendler selbst verhindern wollte, dass die Tantiemen in die Insolvenzmasse seiner Ex-Frau fließen. Die Kuriose Sachlage scheint nicht nur verwirrend, sondern auch gut durchdacht gewesen zu sein, um Gelder zu verschieben. 

Die GEMA fror Michael Wendlers Tantiemen in Höhe von 42.825,60 Euro ein

Angesichts dieser Verwirrung beschloss die GEMA, auf Nummer sicher zu gehen. Sie fror Tantiemen in Höhe von 42.825,60 Euro für diese Lieder ein und forderte eine gerichtliche Klärung der Urheberschaft. Das Gericht hat nun zugunsten von Michael Wendler entschieden.

In einer Erklärung an die BILD sagte Gerichts-Sprecherin Anne Pietzcker:

Das Kammergericht hat festgestellt, dass der Kläger als alleiniger Urheber der verfahrensgegenständlichen 176 Songs anzusehen ist.

Der Wendler, der auf Social Media für seine unverblümte Kommunikation bekannt ist, kommentierte diesen Sieg mit den Worten: "Man wollte mir 176 Songs von meinen ca. 500 selbst komponierten und getexteten Titeln stehlen [...] Ich bekomme nun alle Rechte zurück." Doch es gibt einen Haken: Die angesammelten Tantiemen werden nicht an den Wendler ausgezahlt. Aufgrund seiner erheblichen Schulden von rund einer Million Euro beim Finanzamt wird das Geld direkt dorthin überwiesen. „Die Forderungen waren gepfändet und sind daher an das Finanzamt und nicht an den Kläger zu leisten“, klärte Richterin Anne Pietzcker weiter auf.

Richterin korrigiert Wendler Behauptung zur Kontosperrung

Des Weiteren korrigierte Richterin Pietzcker Wendlers Behauptung bezüglich der Aufhebung der Kontosperre und stellte klar, dass das Gericht nur über die Zahlung an das Finanzamt und nicht über die Kontosperre entschieden hat.

Zu den genauen Beträgen, die letztendlich überwiesen werden, gibt es unterschiedliche Angaben. Während der Wendler von einer "voraussichtlich sechsstelligen Summe" spricht, betont die Richterin, dass von dieser Summe erhebliche Kosten abgezogen werden.

Alles in allem ist Wendlers Sieg ein zweischneidiges Schwert. Einerseits hat er die Urheberschaft seiner Lieder zurück, andererseits sieht er keinen Cent des hart umkämpften Geldes. Aber: Zukünftig bekommt Michael Wendler wieder seine Tantiemen von der GEMA ausgeschüttet. Aus diesem Grund können die Wendlers positiv in die Zukunft blicken und wenn das besagte Comeback aufgeht, wird die Kasse aufgrund der Liveauftritte ordentlich klingeln. 

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