Wiesn-Beben vor dem Anstich: Zeltvergabe wird juristisch geprüft
23. Apr 2026
Chefredaktion, Deine Schlagerwelt
Münchner Wirt Alexander Egger will EU-Recht bei Wiesn-Zeltvergabe. Regierung von Oberbayern prüft. Stadt sieht keine Gefahr fürs Oktoberfest 2026.
Mitten in die Vorfreude auf die Wiesn platzt eine juristische Prüfung. Das Vergabeverfahren für die Zelte beim Münchner Oktoberfest steht auf dem Prüfstand. Die Regierung von Oberbayern beschäftigt sich damit, genauer die Vergabekammer Südbayern. Veranlasst hat das ein Wiesnwirt, der gerne ein größeres Zelt hätte. Im Kern geht es um die Frage: Gelten für die Standplätze der großen Festzelte weiter nur die Vorgaben der Stadt München oder muss künftig auch EU-Recht angewendet werden.
Der Antrag: EU-Recht statt historisch gewachsener Praxis
Auslöser ist Alexander Egger. Er betreibt mit seiner Frau Kathrin Wickenhäuser-Egger das kleine „Münchner Stubn“-Zelt auf dem Oktoberfest. Als Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH hat er sich mittlerweile um Standplätze beworben, auf denen zwei große Zelte stehen. Zum einen das Paulaner-Zelt, das in der Hand einer Brauerei ist und damit eigentlich als gesetzt gilt. Zum anderen das Schottenhamel-Zelt, das die gleichnamige Familie seit fast 160 Jahren führt. Die Familie Schottenhamel muss sich jedes Jahr neu bewerben und wird dann nach einem Punktesystem bewertet. Diese Art der Vergabe an Brauereien und Wirte ist historisch gewachsen. Alexander Egger fordert nun, dass sich die Stadt an das europäische Vergaberecht halten soll. Die Standplätze müssten dann EU-weit ausgeschrieben werden. Vergangene Woche haben die Anwälte des Wirts eine „Nachprüfung ausschreibungsrelevanter Aspekte bei der Vergabe der Standflächen für die großen Festzelte“ beantragt.
So läuft das Verfahren aktuell ab
Die Regierung von Oberbayern hat den Eingang bestätigt. Die Stadt München darf einstweilen keine Zulassungsverträge für das Paulaner- und das Schottenhamel-Zelt abschließen. Derzeit habe die Stadt die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Die vergaberechtliche Nachprüfung kann insgesamt bis zu fünf Wochen dauern, also bis 25. Mai, und bei besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten verlängert werden. Gegen Entscheidungen der Vergabekammer sei auch noch Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht möglich. Das städtische Wirtschaftsreferat will sich zum laufenden Ausschreibungsverfahren nicht äußern, da gerichtliche Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können. Es wird aber betont: Das Bewerbungsprozedere für das Oktoberfest sei in der Vergangenheit schon mehrfach gerichtlich überprüft und bestätigt worden. Man sehe auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Durchführung des Oktoberfestes gefährdet ist.
Der Streitpunkt: Brauerei-Vorschlagsrecht versus EU-Ausschreibung
Nach der aktuellen Praxis der Stadt München steht den Brauereien bei sieben der insgesamt 17 großen Festhallen ein Vorschlagsrecht für die Festwirte zu. Die Stadt prüft lediglich die Eignung und der Wirtschaftsausschuss beschließt die Zulassung, sofern keine Einwände bestehen. Da die Brauereien ihre Wirte für die ihnen zugewiesenen Plätze selbst wählen, findet eine öffentliche Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union bisher nicht statt. Genau das ist der zentrale Streitpunkt. Der Anwalt der Wirtsfamilie, Maximilian Schmid, bezeichnete die Einreichung der Unterlagen als einen völlig normalen Vorgang. Die Familie habe das offizielle Formular der Stadt ausgefüllt und warte nun die Entscheidung ab. Während die Süddeutsche Zeitung über einen möglichen Gang vor den Europäischen Gerichtshof berichtete, wies der Jurist entsprechende Klageabsichten gegenüber anderen Medien zurück. Auch Wirtin Kathrin Wickenhäuser-Egger erklärte, man habe sich für verschiedene Optionen beworben und werde sehen, was man am Ende erhalte. Die Stadt München interpretiert den Hinweis auf das EU-Amtsblatt jedoch als grundsätzliche Infragestellung der bisherigen Modalitäten.
„Kein Wischi-Waschi-Fest“: Wirtesprecher warnen vor Folgen
Für die Wiesnwirte ist die aktuelle und bewährte Vergabepraxis auch ein Garant dafür, dass die Wiesn nach wie vor ein Ort sei, an dem bayerisches Brauchtum gepflegt werde. So sagt Christian Schottenhamel, der auch einer der beiden Wirtesprecher ist: „Das Oktoberfest ist ein Stück bayerische Heimat und das sollten wir nicht opfern – und riskieren, dass daraus ein Wischi-Waschi-Fest wird.“ Immer wieder hört man Befürchtungen, dass die Vergabe von Zelten an auswärtige Wirte auch das Ende des Ausschanks von ausschließlich Münchner Bier bedeuten könnte. Die Wirtesprecher Christian Schottenhamel und Peter Inselkammer weisen darauf hin, dass 80 Prozent der Wiesn-Besucher aus München und dem Umland kommen und dass das Oktoberfest ein „Fest des Münchner Bieres“ ist. In seiner mehr als 200-jährigen Geschichte sei das Münchner Oktoberfest zu einem einzigartigen Kulturgut geworden, das man schützen müsse. Die betroffene Paulaner Gruppe sowie der Verein Münchener Brauereien verweisen darauf, dass das Verfahren in der Zuständigkeit der Stadt liege. Man richte sich nach den etablierten städtischen Vorgaben. Zudem wird betont, dass die Identität der Wiesn eng mit den Münchner Brauereien verknüpft sei.
Prüfung läuft, Wiesn 2026 nicht in Gefahr
Die Fronten sind klar. Auf der einen Seite steht der Wunsch nach Vergrößerung und der Verweis auf EU-Vergaberecht. Auf der anderen Seite stehen Tradition, Brauchtum und die Sorge um die Identität des Oktoberfestes. Die Juristen der Stadt prüfen, die Vergabekammer Südbayern entscheidet. Sollte die Stadt der Bewerbung auf die spezifischen Plätze stattgeben, könnte dies die Vergabepraxis laut Brancheninsidern grundlegend verändern. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft unterstreicht jedoch die bisherige Rechtsbeständigkeit. In der Vergangenheit seien die Bewertungsverfahren mehrfach gerichtlich geprüft und bestätigt worden. Die Stadt vertritt die Ansicht, dass das Oktoberfest als bayerisches Traditionsfest von lokaler Lebensart und regionalen Produkten lebe. Eine europaweite Ausschreibung stehe diesem Charakter entgegen. Das Oktoberfest 2026 soll trotz Prüfung wie geplant stattfinden.
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